VDH Landesverband Nord e.V.

Meldungen

CACIB Neumünster 2022

Liebe Aussteller und Hundefreunde,
der VDH Landesverband plant seine CACIB 2022 wieder in den Holstenhallen Neumünster durchzuführen. Das Interesse der teilnehmenden Vereine ist groß.
Aufgrund der auch heute noch schwierigen Situation werden Meldungen erst ab Anfang April über unser Meldeportal
online Meldungen http://meldungen.altem.de
möglich sein. Damit schaffen wir eine gewisse Sicherheit für uns alle.
Weitere Informationen sowie die Richterliste folgen in Kürze.

Mit freundlichen Grüßen, bleiben Sie gesund und uns gewogen.

Dr. Doris Milkert

Ausstellungsleiterin CACIB Neumünster

Annahme der Meldungen:

Dr. Doris Milkert, Groß Kielstein 1, 24118 Kiel

Tel. 0431 – 562549, Fax 0322 23 73 47 91, eMail
online Meldungen http://meldungen.altem.de

Bei Meldungen mit Fax keine Meldung per Post als Doppelmeldung zusenden

Überweisung gem. SEPA Verfahren:

Empfänger : VDH LV- Nord 
IBAN Nr. DE25 2105 1275 000 00 469 30, BIC= NOLADE 21 BOR
Bordesholmer Sparkasse, Bahnhofstr. 43 – 47, 24852 Bordesholm

Verwendungszweck: VDH-LV- Nord – CACIB 2019
Bei Zahlung unbedingt den Hundebesitzer oder den Hundenamen angeben!

Die Meldegebühr muss bis zum 05.05.2020 auf dem Konto eingegangen sein!
Es werden nur Hunde in den Katalog übernommen, deren Meldegebühr auf unserem Konto eingegangen ist!
Die Zahlung der Meldegebühr hat in jedem Fall zu erfolgen, auch wenn – ganz gleich aus welchem Grund – die Teilnahme unterbleibt.

Zugelassen und in den Katalog aufgenommen werden nur Hunde, deren Standard bei der FCI hinterlegt ist und die in ein von der FCI anerkanntes Zuchtbuch oder Register eingetragen sind. Der Hund muss am Tag vor der Ausstellung das geforderte Lebensalter jeweils vollendet haben.

Kann aus irgendwelchen Gründen die Ausstellung nicht stattfinden, so kommt § 29 der Ausstellungsordnung des VDH zur Anwendung. Gerichtsstand ist Hamburg.

Boxen stehen in ausreichender, aber begrenzter Anzahl zur Verfügung.

Nach der Tierschutz-Hundeverordnung gilt ab 01. Mai 2002 ein Ausstellungsverbot für folgende Hunde aus dem In- und Ausland:
1. Ohren kupiert nach dem 01.01.1987.
2. Rute kupiert nach dem 01.06.1998.